ᐅ Imperativ: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de (2026)

Inhaltsverzeichnis

  • Was ist ein Imperativ?
  • Der kategorische Imperativ
  • Weitere Bedeutung

ᐅ Imperativ: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de (1)
Was ist Imperativ? (© AliFuat - stock.adobe.com)

Das Imperativ [lat. Befehlsform; Gebot oder Gesetz in Form eines Befehls] als Adjektiv bedeutet so viel wie „befehlend“, „zwingend“, „bindend“ oder (gehobener) „gebietend“.

Was ist ein Imperativ?

Imperativ als allgemeine Handlungsmaxime, als Sittengebot entsprechend der Auffassung des Philosophen Immanuel Kant (1724–1804). Aber er sieht ihn auch etwas anders:

„Satzungen und Formeln, diese mechanischen Werkzeuge eines vernünftigen Gebrauchs oder vielmehr Mißbrauch seiner Naturgaben, sind die Fußschellen einer immerwährenden Unmündigkeit.“ (1)

Im Zusammenhang mit Religion, Mystik, Esoterik, Demagogie und anderen Formen der Verschleierung steht hier plötzlich die Frage, inwieweit heutige Regeln, Gesetze usw. vernünftig und richtig sind, oder inwieweit sie zum Hemmschuh der Aufklärung werden.

Viele Gesetzeswerke und Satzungen beinhalten Dinge, die überhaupt nicht von den in der Gegenwart tätigen Menschen anerkannt und umsetzbar sind. Viele andere Dokumente sind zu starr; was verordnet wurde, bleibt Gesetz wider jede neue Erkenntnis.

Die Gegenargumente, wie z.B.: Demokratie und deren Verwirklichung lebt von Beschlüssen der Mehrheiten; oder: ohne Recht und Gesetz gibt es Chaos; sind natürlich bekannt und sicher in bestimmten Zeiten auch nötig.

Der kategorische Imperativ

Kant bringt hier mit wenigen Worten die Notwendigkeit zum Ausdruck, all diese Dinge auf ein Minimum zu beschränken, damit der Mensch als selbstständiges Wesen leben lernt, denken lernt und sich selbst verwirklicht. Damit fühlt er sich wohl und ist schöpferisch tätig. Verbote und Gebote sind eigentlich nur dazu da, Unverstand zu begrenzen. Dieser ist allerdings mitunter gewollt von den Mächtigen, denn sonst gäbe es kein Herrschaftswissen!

Letztendlich mündet alle Freiheit dem Werte nach in einem Ausgangspunkt, dem Denken der Menschen und deren Taten; oder nach Kant:

  • „Der kategorische Imperativ ist also nur ein einziger und zwar dieser: handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, das sie ein allgemeines Gesetz werde.“ (2)
  • „Die Vorstellung eines objectiven Princips, sofern es für einen Willen nöthigend ist, heißt Gebot (der Vernunft), und die Formel des Gebots heißt Imperativ.“ (3)
  • „Endlich giebt es einen Imperativ, der ohne irgend eine andere durch ein gewisses Verhalten zu erreichende Absicht als Bedingung zum Grunde zu legen, dieses Verhalten unmittelbar gebietet. Dieser Imperativ ist kategorisch.“ (4)
  • „Der praktische Imperativ wird also folgender sein: Handle so, daß du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“ (5)

Wie immer stehen sich also Theorie, der Glaube an eine Perfektion und Praxis, das wirkliche Leben, gegenüber wie Pole einer Batterie, sie bedingen einander und gleichen sich letztendlich bei Nichts aus, ganz ohne Imperativ. Den benötigen nur die Menschen; nicht Natur noch Tier!

Es gilt die Unmündigkeit wie die Entfremdung von uns selbst zu überwinden. Der wirkliche Imperativ kann nur in Freiheit münden und sich damit selbst auflösen.

Weitere Bedeutung

Imperativ als grammatische Befehlsform des Tätigkeitswortes; z.B. gehen:

  • geh!,
  • geht!,
  • gehen Sie!

Literatur:

(1) Immanuel Kant: „Der Streit der Fakultäten“ Werke in sechs Bänden; Band 6, S. 163; Könemann Verlagsgesellschaft mbH 1995; (2) ebda. Bd. 3, S. 215; Kritik der praktischen Vernunft; (3) ebda. S. 205; (4) ebda. S. 209; (5) ebda. S. 226. – Wörterbuch der philosophischen Begriffe / Hg. J. Hoffmeister. – Hamburg : Meiner, 1955.

Autor: Andreas Krödel

Quelle: Erstveröffentlichung im Lexikon freien Denkens, Angelika Lenz Verlag 2005


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